easyAbschluss
Stand heute

Was easyAbschluss kann — und was nicht.

Alles mit einem Haken ist heute nutzbar — heute, nicht demnächst.

Belege und Buchhaltung

  • Belegerfassung mit automatischer Erkennung und Buchungsvorschlägen
  • Universal Journal: GoBD-konform und unveränderlich
  • Kontenübersicht, offene Posten, Fälligkeiten
  • Anlagevermögen, Profit-Center, Rückstellungen als Vorgang über zwei Jahre
  • DATEV-Buchungsstapel als Export
  • Eigenes Datenarchiv zum Mitnehmen

Bank und Zahlungen

  • Kontoauszüge ansehen und Zahlungen abgleichen
  • Direkter Bankabruf über Enable Banking

Steuern und Abschluss

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Jahreserklärung, Ist- und Sollversteuerung
  • Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, E-Bilanz
  • Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung
  • Zusammenfassende Meldung — als Auswertung; siehe unten
  • Lohnbuchungen über NOVA
  • Offenlegung beim Unternehmensregister: alle Angaben zum Eintragen — Größenklasse, Frist, Gebühr und die verkürzte Bilanz. Eingetragen wird im Portal, das übernimmt easyAbschluss nicht.

Sonstiges

  • KI-Assistent „Easy": beantwortet Fragen zu den eigenen Zahlen und Feldern aus den eigenen Büchern — bucht und sendet nichts
  • Jahresstand: der Stand des Jahres, aus Journal und Protokoll abgeleitet statt abgehakt
  • Plausibilitätsprüfung der Jahressalden auf Knopfdruck — „was ist hier auffällig?"
  • Betreiberwerkzeug für den Support (nicht für Nutzer bestimmt)
Warum dieser Vorschlag?

Drei Schritte. Der letzte gehört Ihnen.

Zwischen „Beleg hochgeladen" und „Buchung steht" passiert genau das — und nicht mehr.

1

Lesen

Beleg rein, Zahlen raus. Noch ist nichts gebucht.

2

Vorschlagen

Konten und Beträge — mit Begründung, nicht nur mit Zahl.

3

Sie bestätigen

Ohne Sie passiert nichts. Auch nicht bei „ganz sicher".

Die Begründung bleibt an der Buchung. Auch in drei Jahren.

Und im Einzelfall? Fragen Sie Easy. Der Assistent sieht in Ihre eigenen Bücher und sagt Ihnen, warum genau dieser Vorschlag kam — nicht, was üblicherweise gilt.

ELSTER

Die Übermittlung ans Finanzamt.

Sie übermitteln mit Ihrem eigenen ELSTER-Zertifikat. Es liegt verschlüsselt in easyAbschluss, die PIN geben Sie bei jeder Übermittlung selbst ein — sie wird nirgends gespeichert. Gegenüber der Finanzverwaltung sind Sie der Absender.

Angekommen

E-Bilanz · Körperschaftsteuer · Umsatzsteuer-Voranmeldung Mit echtem Transferticket beim Finanzamt eingegangen.

Geprüft

Gewerbesteuer · Umsatzsteuer-Jahreserklärung Von der amtlichen ERiC-Bibliothek geprüft — derselben Prüfung, die das Finanzamt anwendet —, aber noch nicht im Echtbetrieb gesendet.

Vorbereitet

Zusammenfassende Meldung easyAbschluss bereitet sie auf; eingereicht wird sie über das ELSTER-Portal.

Jede Übermittlung läuft erst als Probelauf, bis Sie den Echtbetrieb ausdrücklich freischalten. Sie entscheiden, wann es ernst wird — die Erklärung bleibt Ihre.

Ehrlich gesagt

Wo die Grenzen liegen.

Eine Orientierung, keine vollständige Aufzählung. Klingt Ihr Fall ähnlich, fragen Sie lieber einmal nach.

  • Steuerfreie Umsätze (Ausfuhr, innergemeinschaftliche Lieferungen) — in Voranmeldung und Jahreserklärung
  • Kleinunternehmerregelung
  • Betriebsstätten in mehreren Gemeinden (Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrags)
  • Gesellschafterwechsel mit Verlusten (§ 8c KStG)
  • Betriebsaufgabe und Liquidation
  • Organschaft
  • Beteiligungen und Dividenden
  • Umwandlung
  • Fremdwährung
  • Bauleistungen nach § 13b UStG
  • OSS-Fernverkäufe
  • Degressive AfA und § 7g EStG
  • Pensionsrückstellungen
  • Kapitalertragsteuer- und Lohnsteuer-Anmeldung
  • Bescheide vom Finanzamt abholen, prüfen oder Einspruch einlegen
Was als Nächstes kommt

Vieles davon steht schon auf unserer Roadmap.

Die Liste oben beschreibt den heutigen Stand, keine Absage. Manches ist schnell ergänzt, manches wirklich aufwendig, und ein paar Sachverhalte sind so speziell, dass sie es nie werden.

Haben Sie einen dieser Fälle, schreiben Sie uns: easy@nova-partners.de. Wir sehen ihn uns an und sagen Ihnen ehrlich, ob und wann er machbar ist. Bei uns landet das direkt bei den Leuten, die die Software bauen — und sie selbst benutzen.

Bei besonderen Sachverhalten oder Unsicherheit gilt trotzdem: Eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater kann das einordnen, easyAbschluss nicht.