E-Bilanz-Software für GmbH und UG
Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 23.10.2026
Kurz gesagt: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln (§ 5b Abs. 1 EStG). easyAbschluss erzeugt die E-Bilanz nach der Kerntaxonomie aus der Buchhaltung, prüft sie mit der amtlichen Prüfsoftware und übermittelt sie über ELSTER mit dem eigenen Zertifikat der Gesellschaft, mit Übermittlungsprotokoll und Transferticket.
Was die E-Bilanz ist
Wer seinen Gewinn nach Handels- oder Steuerrecht durch Bilanz ermittelt, übermittelt deren Inhalt nach § 5b Abs. 1 EStG elektronisch in einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz. Übermittelt werden strukturierte Daten nach der Taxonomie statt einer Papierbilanz; nur in Härtefällen kann das Finanzamt auf Antrag darauf verzichten (§ 5b Abs. 2 EStG). Frist, Ablauf und Voraussetzungen beschreibt E-Bilanz: Frist, Ablauf, Voraussetzungen; zur Einordnung in den Jahresabschluss siehe Jahresabschluss GmbH selbst erstellen.
Was eine E-Bilanz-Software leisten sollte
- die Zahlen aus der Buchhaltung in die Positionen der Taxonomie überführen,
- Kontennachweise zu den Positionen liefern,
- den Datensatz vor dem Senden prüfen,
- ihn über ELSTER mit dem Zertifikat der Gesellschaft übermitteln und
- ein Protokoll der Übermittlung aufbewahren.
Das macht easyAbschluss
- Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz aus dem Journal
- E-Bilanz nach der Kerntaxonomie
- Kontennachweise zur E-Bilanz
- Manuelle Überleitungsrechnung möglich (Expertenmodus)
- Prüfung mit der amtlichen Prüfsoftware vor dem Senden
- Übermittlung an das Finanzamt über ELSTER mit deinem eigenen Zertifikat
- Übermittlungsprotokoll mit Transferticket
- Anfangsbestände zum Jahresbeginn
- Abgeschlossene Jahre sperren
Voraussetzung ist ein ELSTER-Zertifikat der Gesellschaft; wie man es bekommt, steht unter ELSTER-Zertifikat für die GmbH. Was beim Senden geschieht, beschreibt Steuererklärung übermitteln mit ELSTER.
Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung
Standard ist eine Einheitsbilanz nach SKR03. Weichen Handels- und Steuerbilanz ab, trägst du die Abweichungen je Bilanzposition im Expertenmodus unter „Überleitung zur Steuerbilanz“ ein; die E-Bilanz geht dann als Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung ans Finanzamt. Welcher Wert steuerlich richtig ist, entscheidest du; easyAbschluss prüft ihn nicht auf steuerliche Richtigkeit. Mehr dazu unter SKR03, Einheitsbilanz, Überleitungsrechnung.
Was nicht dabei ist
easyAbschluss überträgt die allgemeine Fassung (Kerntaxonomie); für Branchen mit eigenen Bilanzvorschriften, etwa Krankenhäuser, Wohnungs- und Verkehrsunternehmen, Land- und Forstwirtschaft, Banken und Versicherungen, ist die E-Bilanz nicht dabei. Übermittelt werden Zeiträume ab 2025, und das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Die vollständige Liste steht unter „Was easyAbschluss heute nicht abdeckt“. Fehlt dir etwas, schreib uns: Für uns ist das ein „noch nicht“, kein „nie“.
Was es kostet
Vier Stufen von 19 bis 79 € im Monat, netto, nach der Zahl der Belege. Die Stufe lässt sich jeden Monat wechseln. Die Testphase ist kostenlos. Alles Weitere auf der Preisseite.
Häufige Fragen
Was ist die E-Bilanz?
Die elektronische Übermittlung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung an das Finanzamt in einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung (§ 5b Abs. 1 EStG).
Wie erzeugt easyAbschluss die E-Bilanz?
Aus dem Journal: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden aus den Buchungen erstellt und nach der Kerntaxonomie in den Datensatz übertragen, mit Kontennachweisen.
Wird die E-Bilanz vor dem Senden geprüft?
Ja, mit der amtlichen Prüfsoftware. Gesendet wird über ELSTER mit dem eigenen Zertifikat der Gesellschaft; danach liegt ein Übermittlungsprotokoll mit Transferticket vor.
Was ist, wenn Handels- und Steuerbilanz abweichen?
Die Abweichungen trägst du im Expertenmodus je Bilanzposition ein; die E-Bilanz geht dann als Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung ans Finanzamt.
Für welche Gesellschaften gilt das?
Für die GmbH und die UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Deutschland bis zur Größe einer kleinen Kapitalgesellschaft, gebucht nach SKR03, mit Wirtschaftsjahr gleich Kalenderjahr.
Quellen
- § 5b EStG — Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen
Die Angaben beschreiben die allgemeine Rechtslage zum genannten Stand und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.