easyAbschluss
Ratgeber

Was easyAbschluss heute nicht abdeckt

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 04.10.2026

Kurz gesagt: easyAbschluss ist für die GmbH und die UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Deutschland und laufendem operativem Geschäftsbetrieb gebaut, gebucht nach SKR03, abgeschlossen mit einer Einheitsbilanz. Diese Seite nennt, was darüber hinaus heute nicht dabei ist. Die Liste ist nicht abschließend.

So ist die Liste zu lesen

Die Punkte beschreiben den heutigen Stand, keine Zusage und keine Absage. Verbindlich ist die Anlage „Leistungsübersicht“ der AGB; was easyAbschluss kann, steht auf der Funktionsseite. Fehlt dir etwas oder bist du unsicher, ob dein Fall abgedeckt ist, schreib uns an easy@nova-partners.de.

Noch nicht dabei

Rechtsform und Rahmen

  • Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Einnahmen-Überschuss-Rechnung — easyAbschluss ist für GmbH und UG mit Bilanz gebaut
  • Mittelgroße und große GmbH — mit Lagebericht und Abschlussprüfung
  • Wirtschaftsjahr, das vom Kalenderjahr abweicht — ein Rumpfjahr bei der Gründung geht
  • Übermittlung für Jahre vor 2025 — ans Finanzamt gehen Zeiträume ab 2025
  • Fremdwährung — Belege in fremder Währung rechnet easyAbschluss nicht um, den Betrag in Euro trägst du ein; Konten in anderer Währung gehen nicht
  • Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz — übertragen wird eine Einheitsbilanz, eine Überleitungsrechnung entsteht nicht (etwa bei Drohverlustrückstellungen, abweichenden Abschreibungen oder selbst geschaffenen immateriellen Werten)
  • E-Bilanz für Branchen mit eigenen Bilanzvorschriften — etwa Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Wohnungs- und Verkehrsunternehmen, kommunale Eigenbetriebe, Land- und Forstwirtschaft, Banken, Versicherungen und Zahlungsinstitute. easyAbschluss überträgt die allgemeine Fassung (Kerntaxonomie).

Umsatzsteuer

  • Kleinunternehmerregelung
  • Fernverkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern (OSS-Verfahren)
  • Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
  • Gültigkeit der USt-IdNr. deiner EU-Kunden — easyAbschluss prüft nur die Form, nicht, ob sie gültig ist und zum Kunden gehört
  • Freiwillig monatliche Zusammenfassende Meldung — wer monatlich meldet, ohne dass die Lieferungen 50.000 € im Quartal übersteigen, zeigt das dem Bundeszentralamt für Steuern an; diese Anzeige übernimmt easyAbschluss nicht
  • Bauleistungen nach § 13b UStG und Bauabzugsteuer
  • Anzahlungen und Abschlagsrechnungen — die Umsatzsteuer darauf meldet easyAbschluss erst mit der Schlussrechnung an
  • Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung, etwa Finanz- und Versicherungsgeschäfte oder Heilbehandlung — Vermietung ist enthalten
  • Skonto auf Einkäufe, für die du die Umsatzsteuer selbst schuldest (§ 13b UStG oder innergemeinschaftlicher Erwerb) — die Umsatzsteuer-Voranmeldung rechnet ihn nicht heraus
  • Differenzbesteuerung und Reiseleistungen (§ 25 und § 25a UStG)
  • Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG
  • Sondervorauszahlung: Verrechnungswunsch, Ausnahme vom SEPA-Lastschriftmandat und ergänzende Angaben — Antrag und Anmeldung (USt 1 H) übermittelst du mit easyAbschluss, diese drei Angaben setzt es nicht

Buchführung und Abschluss

  • Abgang immaterieller Wirtschaftsgüter und von Finanzanlagen — Verkauf oder Ausbuchung buchst du selbst
  • Sonderabschreibungen, Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) und Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG)
  • Pensionsrückstellungen (§ 6a EStG)
  • Rückstellungen für drohende Verluste — die steuerliche Hinzurechnung ist nicht dabei, easyAbschluss hält an dieser Stelle an
  • Abzinsung von Rückstellungen — easyAbschluss zinst Rückstellungen weder handelsrechtlich noch steuerlich ab
  • Gründung mit Sacheinlage, Aufgeld oder Gründungskosten aus dem Privatvermögen — enthalten ist die Gründung mit Bareinlage, das Übrige buchst du selbst
  • Bilanz mit Bilanzgewinn (§ 268 Abs. 1 HGB) — etwa bei Vorabausschüttung oder satzungsmäßiger Rücklage aus dem Gewinn

Kasse

  • Registrierkasse mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE, § 146a AO) — die Kasse in easyAbschluss ist ein Kassenbuch für eine Handkasse
  • Offene Ladenkasse mit Tageskassenbericht — easyAbschluss bucht Bareinnahmen einzeln, nicht rückwärts aus dem gezählten Bestand
  • Mehrere Kassen, etwa je Filiale oder Fahrzeug — easyAbschluss führt genau eine Kasse
  • Kasse in fremder Währung

Gesellschaft und Ertragsteuern

  • Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Dividenden
  • Gewinnausschüttungen: keine Kapitalertragsteuer-Anmeldung, und eine verdeckte Gewinnausschüttung erkennt easyAbschluss nicht
  • Beteiligung an einer Personengesellschaft
  • Organschaft
  • Gesellschafterwechsel mit Verlusten (§ 8c KStG)
  • Umwandlung, Einbringung, Abspaltung
  • Betriebsaufgabe und Liquidation
  • Betriebsstätten in mehreren Gemeinden (Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrags)
  • Einkünfte und Steuern aus dem Ausland
  • Forschungszulage und andere steuerfreie Zulagen — easyAbschluss zieht solche Erträge nicht vom Einkommen ab
  • Investmentfonds im Betriebsvermögen — Erträge und Korrekturbeträge nach dem Investmentsteuergesetz werden nicht ermittelt
  • Spenden mit Einzelnachweis

Weiteres

  • Lohnsteuer-Anmeldung — die übernimmt dein Lohnprogramm, zum Beispiel NOVA Lohn
  • Offenlegung: keine Übermittlung ans Unternehmensregister; nur für Kleinst- und kleine GmbH
  • Bescheide vom Finanzamt abholen, prüfen oder Einspruch einlegen
  • DATEV-Buchungsstapel für eine Kanzlei mit SKR04 — easyAbschluss bucht nach SKR03; einen Stapel mit SKR04-Kontonummern erzeugt es nicht

Quellen

Die Angaben beschreiben die allgemeine Rechtslage zum genannten Stand und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.