easyAbschluss
Ratgeber

Eine abgegebene Steuererklärung berichtigen (§ 153 AO)

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 14.10.2026

Kurz gesagt: Erkennt der Steuerpflichtige vor Ablauf der Festsetzungsfrist, dass eine abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist, ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen (§ 153 Abs. 1 AO). Bei der GmbH trifft die Pflicht die Geschäftsführer als gesetzliche Vertreter (§ 34 Abs. 1 AO).

Die Pflicht

  • Auslöser: nachträgliches Erkennen, dass eine abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder gekommen ist (§ 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO).
  • Zeitraum: vor Ablauf der Festsetzungsfrist (§ 153 Abs. 1 Satz 1 AO); mehr zur Frist unter Den Steuerbescheid prüfen.
  • Handeln: unverzüglich anzeigen und die erforderliche Richtigstellung vornehmen (§ 153 Abs. 1 Satz 1 AO).
  • Wer: bei der GmbH die Geschäftsführer als gesetzliche Vertreter (§ 153 Abs. 1 Satz 2, § 34 Abs. 1 AO).

Fehler zugunsten der Gesellschaft

§ 153 AO betrifft Fehler, die zu einer zu niedrigen Steuer führen können. Für Fehler zugunsten der Gesellschaft kommen ein Einspruch innerhalb der Frist oder ein Änderungsantrag in Betracht; mehr dazu unter Einspruch gegen den Steuerbescheid und Den Steuerbescheid prüfen.

Steueranmeldungen

Auch für Steueranmeldungen wie die Umsatzsteuer-Voranmeldung gilt § 153 AO. Die Berichtigung geschieht durch eine berichtigte Anmeldung; mehr dazu unter Umsatzsteuer-Voranmeldung.

So passt easyAbschluss dazu

  • Buchführung nach SKR03 in einem unveränderlichen Journal
  • Korrektur durch Gegenbuchung
  • Übermittlung an das Finanzamt über ELSTER mit deinem eigenen Zertifikat

Was „übermittelt“ in easyAbschluss heißt: Der Datensatz ist beim ELSTER-Annahmeserver angekommen, das Transferticket bestätigt den Eingang. Jede Übermittlung läuft zunächst als Probelauf, bis der Echtbetrieb ausdrücklich freigeschaltet ist; das darf nur die Rolle Inhaber.

Noch nicht an Bord:

  • Übermittlung für Jahre vor 2025 — ans Finanzamt gehen Zeiträume ab 2025

Die vollständige Liste steht unter „Was easyAbschluss heute nicht abdeckt“.

Häufige Fragen

Was muss die GmbH tun, wenn sie einen Fehler in einer abgegebenen Erklärung entdeckt?

Kann es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen oder ist es bereits dazu gekommen, ist das unverzüglich anzuzeigen und richtigzustellen, solange die Festsetzungsfrist läuft (§ 153 Abs. 1 AO).

Wer ist bei der GmbH verpflichtet?

Die Geschäftsführer als gesetzliche Vertreter (§ 153 Abs. 1 Satz 2, § 34 Abs. 1 AO).

Gilt das auch für Umsatzsteuer-Voranmeldungen?

Ja, § 153 AO gilt für alle abgegebenen Erklärungen, auch für Steueranmeldungen; sie sind Steuererklärungen, in denen die Steuer selbst zu berechnen ist (§ 150 Abs. 1 Satz 3 AO).

Quellen

Die Angaben beschreiben die allgemeine Rechtslage zum genannten Stand und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.