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Ratgeber

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Frist, Zeitraum und Ablauf

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 05.10.2026

Kurz gesagt: Die Voranmeldung wird bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums elektronisch übermittelt, die Vorauszahlung ist am selben Tag fällig (§ 18 Abs. 1 UStG). Zeitraum ist das Kalendervierteljahr, bei mehr als 9.000 Euro Steuer im Vorjahr der Kalendermonat (§ 18 Abs. 2 UStG). Mit Dauerfristverlängerung gilt jeweils ein Monat mehr (§ 46 UStDV).

Was die Voranmeldung ist

Der Unternehmer übermittelt bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz, in der er die Steuer für den Zeitraum selbst berechnet (§ 18 Abs. 1 UStG). Die Vorauszahlung ist am zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig. Als Steueranmeldung steht die Voranmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§ 168 Satz 1 AO). Führt sie zu einer Herabsetzung der Steuer oder zu einer Vergütung, gilt das erst, wenn die Finanzbehörde zustimmt (§ 168 Satz 2 AO).

Monatlich oder vierteljährlich

  • Vierteljährlich ist der Regelfall (§ 18 Abs. 2 Satz 1 UStG).
  • Monatlich, wenn die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 9.000 Euro betragen hat (§ 18 Abs. 2 Satz 2 UStG).
  • Befreiung möglich, wenn die Steuer des Vorjahres nicht mehr als 2.000 Euro betragen hat; darüber entscheidet das Finanzamt (§ 18 Abs. 2 Satz 3 UStG).
  • Beginn der Tätigkeit: Für den Beginn der unternehmerischen Tätigkeit gelten Sonderregeln (§ 18 Abs. 2 Satz 4 bis 6 UStG).

Soll- oder Istversteuerung

Im Regelfall wird die Steuer nach vereinbarten Entgelten berechnet (Sollversteuerung): Sie entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG). Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, die Steuer nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen (Istversteuerung), unter anderem wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat (§ 20 Satz 1 Nr. 1 UStG).

Ablauf

  1. Die Buchungen des Zeitraums sind erfasst; daraus ergeben sich Umsatzsteuer und Vorsteuer.
  2. Die Voranmeldung wird nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über ELSTER übermittelt.
  3. Bis zum Fälligkeitstag wird die Vorauszahlung entrichtet oder per Lastschrift eingezogen.

Erkennt der Steuerpflichtige vor Ablauf der Festsetzungsfrist, dass eine abgegebene Voranmeldung unrichtig oder unvollständig ist und es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist, ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen (§ 153 Abs. 1 AO). Wer an Unternehmen in anderen EU-Staaten liefert oder leistet, meldet zusätzlich die Zusammenfassende Meldung (§ 18a UStG).

Die Termine 2026 und 2027 stehen als Tabelle unter Steuerliche Fristen 2026 und 2027. Wie die Fristverlängerung funktioniert, steht unter Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung, die Jahreserklärung unter Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

So passt easyAbschluss dazu

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung aus den bestätigten Buchungen
  • Ist- und Sollversteuerung
  • Lieferungen und Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten, samt Zusammenfassender Meldung
  • Einkäufe mit eigener Steuerschuld: § 13b UStG (ohne Bauleistungen) und innergemeinschaftlicher Erwerb
  • Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung, mit Herleitung des Elftels
  • Übermittlung an das Finanzamt über ELSTER mit deinem eigenen Zertifikat

Was „übermittelt“ in easyAbschluss heißt: Der Datensatz ist beim ELSTER-Annahmeserver angekommen, das Transferticket bestätigt den Eingang. Jede Übermittlung läuft zunächst als Probelauf, bis der Echtbetrieb ausdrücklich freigeschaltet ist; das darf nur die Rolle Inhaber.

Noch nicht dabei:

  • Kleinunternehmerregelung
  • Anzahlungen und Abschlagsrechnungen — die Umsatzsteuer darauf meldet easyAbschluss erst mit der Schlussrechnung an
  • Skonto auf Einkäufe, für die du die Umsatzsteuer selbst schuldest (§ 13b UStG oder innergemeinschaftlicher Erwerb) — die Umsatzsteuer-Voranmeldung rechnet ihn nicht heraus

Die vollständige Liste steht auf der Funktionsseite.

Häufige Fragen

Wann muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich abgegeben werden?

Wenn die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 9.000 Euro betragen hat (§ 18 Abs. 2 Satz 2 UStG). Sonst ist das Kalendervierteljahr der Voranmeldungszeitraum.

Bis wann ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung zu übermitteln?

Bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (§ 18 Abs. 1 UStG), mit Dauerfristverlängerung einen Monat später (§ 46 UStDV). Fällt der Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).

Quellen

Die Angaben beschreiben die allgemeine Rechtslage zum genannten Stand und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.