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Ratgeber

GmbH gründen: Ablauf und Pflichten

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 12.10.2026

Kurz gesagt: Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen errichtet werden (§ 1 GmbHG). Der Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Form (§ 2 Abs. 1 GmbHG), das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Nach der Einzahlung wird die Gesellschaft zum Handelsregister angemeldet (§ 7 GmbHG); als GmbH besteht sie erst mit der Eintragung (§ 11 Abs. 1 GmbHG).

Der Ablauf

  1. Gesellschaftsvertrag beurkunden. Er bedarf notarieller Form und ist von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen (§ 2 Abs. 1 GmbHG). Die Beurkundung ist auch mittels Videokommunikation möglich (§ 2 Abs. 3 GmbHG). Für Gesellschaften mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer gibt es das Musterprotokoll (§ 2 Abs. 1a GmbHG); mehr dazu unter Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag.
  2. Geschäftsführer bestellen. Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer vertreten (§ 35 Abs. 1 GmbHG); bestellt werden sie im Gesellschaftsvertrag oder durch Beschluss der Gesellschafter (§ 6 Abs. 3, § 46 Nr. 5 GmbHG).
  3. Einlagen leisten. Vor der Anmeldung muss auf jeden Geschäftsanteil ein Viertel eingezahlt sein, insgesamt mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Sacheinlagen sind vor der Anmeldung vollständig zu bewirken (§ 7 Abs. 3 GmbHG).
  4. Zum Handelsregister anmelden. Beim Gericht am Sitz der Gesellschaft (§ 7 Abs. 1 GmbHG), elektronisch in öffentlich beglaubigter Form (§ 12 Abs. 1 HGB). Beizufügen sind unter anderem der Gesellschaftsvertrag und die Gesellschafterliste (§ 8 Abs. 1 GmbHG); die Geschäftsführer versichern, dass die Einlagen bewirkt sind und zu ihrer freien Verfügung stehen (§ 8 Abs. 2 GmbHG).
  5. Eintragung. Das Gericht prüft die ordnungsgemäße Errichtung und Anmeldung (§ 9c GmbHG) und trägt unter anderem Firma, Sitz, Geschäftsanschrift, Gegenstand, Stammkapital und Geschäftsführer ein (§ 10 Abs. 1 GmbHG).
  6. Anzeigen und Register: Innerhalb eines Monats nach der Gründung Anzeige an Finanzamt und Gemeinde (§ 137 AO); nach der Eintragung Mitteilung an das Transparenzregister (§ 20 GwG). Mehr dazu unter Steuerliche Erfassung nach der Gründung und Transparenzregister und Gesellschafterliste.

Was im Gesellschaftsvertrag stehen muss

  • Firma und Sitz der Gesellschaft; die Firma enthält die Bezeichnung „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 GmbHG),
  • der Gegenstand des Unternehmens (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG),
  • der Betrag des Stammkapitals (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG),
  • Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter übernimmt (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG).

Stammkapital und Geschäftsanteile

Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Jeder Geschäftsanteil lautet auf volle Euro; die Summe der Nennbeträge muss dem Stammkapital entsprechen (§ 5 Abs. 2 und 3 GmbHG). Sacheinlagen sind im Gesellschaftsvertrag festzusetzen und in einem Sachgründungsbericht zu begründen (§ 5 Abs. 4 GmbHG). Mit weniger Stammkapital entsteht eine Unternehmergesellschaft; mehr dazu unter UG (haftungsbeschränkt) gründen.

Nach der Eintragung

Die GmbH hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; für ihre Verbindlichkeiten haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 1 und 2 GmbHG). Sie gilt als Handelsgesellschaft (§ 13 Abs. 3 GmbHG) und ist damit zur Buchführung verpflichtet; zu Beginn steht eine Eröffnungsbilanz, mehr dazu unter Eröffnungsbilanz bei Gründung einer GmbH oder UG.

So passt easyAbschluss dazu

  • Gründung mit Bareinlage: Eröffnungsbuchung und eingeforderte Einlage als offener Posten
  • Eröffnungsbilanz im Gründungsjahr für das Finanzamt

Was „übermittelt“ in easyAbschluss heißt: Der Datensatz ist beim ELSTER-Annahmeserver angekommen, das Transferticket bestätigt den Eingang. Jede Übermittlung läuft zunächst als Probelauf, bis der Echtbetrieb ausdrücklich freigeschaltet ist; das darf nur die Rolle Inhaber.

Was easyAbschluss nicht selbst rechnet, steht unter „Was easyAbschluss heute nicht abdeckt“.

Häufige Fragen

Wie viel Stammkapital braucht eine GmbH?

Mindestens 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Vor der Anmeldung muss auf jeden Geschäftsanteil ein Viertel eingezahlt sein, insgesamt mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals (§ 7 Abs. 2 GmbHG).

Kann eine GmbH von einer Person gegründet werden?

Ja. Eine GmbH kann durch eine oder mehrere Personen errichtet werden (§ 1 GmbHG).

Muss der Gesellschaftsvertrag zum Notar?

Ja, er bedarf notarieller Form (§ 2 Abs. 1 GmbHG). Die Beurkundung ist auch mittels Videokommunikation möglich (§ 2 Abs. 3 GmbHG).

Ab wann besteht die GmbH?

Als GmbH besteht sie erst mit der Eintragung in das Handelsregister (§ 11 Abs. 1 GmbHG). Wer vorher in ihrem Namen handelt, haftet persönlich (§ 11 Abs. 2 GmbHG).

Quellen

Die Angaben beschreiben die allgemeine Rechtslage zum genannten Stand und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.