UG (haftungsbeschränkt) gründen: was gilt
Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 12.10.2026
Kurz gesagt: Eine GmbH mit einem Stammkapital unter 25.000 Euro muss die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen (§ 5a Abs. 1 GmbHG). Das Stammkapital ist vor der Anmeldung voll einzuzahlen, Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG), und ein Viertel des Jahresüberschusses geht in eine gesetzliche Rücklage (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Im Übrigen gelten die Regeln der GmbH.
Eine GmbH mit Sonderregeln
Die Unternehmergesellschaft ist keine eigene Rechtsform, sondern eine GmbH, deren Stammkapital den Betrag von 25.000 Euro unterschreitet (§ 5a Abs. 1 GmbHG). Für sie gelten die Vorschriften des GmbH-Gesetzes mit den Abweichungen des § 5a GmbHG. Jeder Geschäftsanteil muss auf volle Euro lauten (§ 5 Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Der Ablauf der Gründung ist derselbe wie bei der GmbH; mehr dazu unter GmbH gründen: Ablauf und Pflichten.
Die Abweichungen im Überblick
| GmbH | UG (haftungsbeschränkt) | |
|---|---|---|
| Stammkapital | mindestens 25.000 € | unter 25.000 €, jeder Anteil auf volle Euro |
| Firmenzusatz | „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder Abkürzung | „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ |
| Einzahlung vor der Anmeldung | ein Viertel je Anteil, insgesamt mindestens 12.500 € | voll |
| Sacheinlagen | möglich | ausgeschlossen |
| Gesetzliche Rücklage | nein | ein Viertel des Jahresüberschusses, gemindert um einen Verlustvortrag |
| Gesellschafterversammlung | bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals | stattdessen bei drohender Zahlungsunfähigkeit |
Rechtsgrundlagen der Zeilen: § 5 Abs. 1 und 2, § 5a Abs. 1 GmbHG; § 4, § 5a Abs. 1 GmbHG; § 7 Abs. 2, § 5a Abs. 2 Satz 1 GmbHG; § 5 Abs. 4, § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG; § 5a Abs. 3 GmbHG; § 49 Abs. 3, § 5a Abs. 4 GmbHG.
Die Rücklage
In der Bilanz des Jahresabschlusses ist eine gesetzliche Rücklage zu bilden, in die ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses einzustellen ist (§ 5a Abs. 3 Satz 1 GmbHG). Wofür sie verwendet werden darf und wie die UG zur GmbH wird, steht unter Gesetzliche Rücklage der UG.
Buchführung und Jahresabschluss
Auch die UG gilt als Handelsgesellschaft (§ 13 Abs. 3 GmbHG) und ist zur Buchführung und zum Jahresabschluss verpflichtet. Für die Größenklassen, die Fristen und die Offenlegung gelten dieselben Regeln wie für die GmbH; mehr dazu unter Jahresabschluss der GmbH selbst erstellen.
So passt easyAbschluss dazu
- Gründung mit Bareinlage: Eröffnungsbuchung und eingeforderte Einlage als offener Posten
- Eröffnungsbilanz im Gründungsjahr für das Finanzamt
Was „übermittelt“ in easyAbschluss heißt: Der Datensatz ist beim ELSTER-Annahmeserver angekommen, das Transferticket bestätigt den Eingang. Jede Übermittlung läuft zunächst als Probelauf, bis der Echtbetrieb ausdrücklich freigeschaltet ist; das darf nur die Rolle Inhaber.
Was easyAbschluss nicht selbst rechnet, steht unter „Was easyAbschluss heute nicht abdeckt“.
Häufige Fragen
Ist die UG eine eigene Rechtsform?
Nein. Sie ist eine GmbH mit einem Stammkapital unter 25.000 Euro, für die die Sonderregeln des § 5a GmbHG gelten.
Muss das Stammkapital der UG voll eingezahlt werden?
Ja. Die Anmeldung zum Handelsregister darf erst erfolgen, wenn das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt ist (§ 5a Abs. 2 Satz 1 GmbHG).
Kann eine UG mit Sacheinlagen gegründet werden?
Nein, Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG).
Wie muss die UG im Namen bezeichnet werden?
Mit „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ (§ 5a Abs. 1 GmbHG).
Quellen
- § 5 GmbHG — Stammkapital; Geschäftsanteil
- § 5a GmbHG — Unternehmergesellschaft
- § 4 GmbHG — Firma
- § 7 GmbHG — Anmeldung der Gesellschaft
- § 13 GmbHG — Juristische Person; Handelsgesellschaft
- § 49 GmbHG — Einberufung der Versammlung
Die Angaben beschreiben die allgemeine Rechtslage zum genannten Stand und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.