Eröffnungsbilanz bei Gründung einer GmbH oder UG
Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 05.10.2026
Kurz gesagt: Zu Beginn seines Handelsgewerbes stellt jeder Kaufmann eine Eröffnungsbilanz auf (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB); für sie gelten die Vorschriften zur Bilanz entsprechend. Das gezeichnete Kapital steht mit dem Nennbetrag in der Bilanz, nicht eingeforderte ausstehende Einlagen werden offen abgesetzt (§ 272 Abs. 1 HGB). Auch der Inhalt der Eröffnungsbilanz ist dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln (§ 5b Abs. 1 Satz 4 EStG).
Die Pflicht
Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes einen Abschluss aufzustellen, der das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellt, die Eröffnungsbilanz; die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen (§ 242 Abs. 1 HGB). Grundlage ist ein Inventar, in dem Vermögensgegenstände und Schulden mit ihrem Wert verzeichnet werden (§ 240 Abs. 1 HGB). Die Eröffnungsbilanz ist zehn Jahre aufzubewahren (§ 147 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AO, § 257 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 HGB); eine Wiedergabe auf Bild- oder Datenträgern genügt für sie nicht (§ 257 Abs. 3 Satz 1 HGB, § 147 Abs. 2 AO).
Vor der Eintragung in das Handelsregister besteht die GmbH als solche nicht (§ 11 Abs. 1 GmbHG). Wird vorher in ihrem Namen gehandelt, haften die Handelnden persönlich (§ 11 Abs. 2 GmbHG).
Stammkapital und Einzahlung
- GmbH: Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Zur Anmeldung muss auf jeden Geschäftsanteil ein Viertel eingezahlt sein, insgesamt mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals (§ 7 Abs. 2 GmbHG).
- UG (haftungsbeschränkt): Das Stammkapital liegt unter 25.000 Euro (§ 5a Abs. 1 GmbHG). Es ist vor der Anmeldung in voller Höhe einzuzahlen; Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG).
Ausstehende Einlagen in der Bilanz
Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen werden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt, der verbleibende Betrag erscheint als „Eingefordertes Kapital“. Eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Beträge stehen gesondert unter den Forderungen (§ 272 Abs. 1 HGB).
Beispiel: GmbH, Stammkapital 25.000 €, eingezahlt 12.500 €, Rest nicht eingefordert:
| Betrag | |
|---|---|
| Aktivseite: Guthaben bei Kreditinstituten | 12.500 € |
| Passivseite: Gezeichnetes Kapital | 25.000 € |
| abzüglich nicht eingeforderte ausstehende Einlagen | −12.500 € |
| Eingefordertes Kapital | 12.500 € |
Ist der Rest eingefordert, aber noch nicht gezahlt, bleibt das gezeichnete Kapital mit 25.000 Euro stehen, und auf der Aktivseite erscheint eine Forderung über 12.500 Euro.
Das erste Geschäftsjahr
Ein Geschäftsjahr darf zwölf Monate nicht überschreiten (§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB). Wird die Gesellschaft im Laufe des Jahres gegründet und entspricht ihr Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, ist das erste Geschäftsjahr kürzer, ein Rumpfgeschäftsjahr. Ob die Gesellschaft klein oder Kleinstkapitalgesellschaft ist, entscheidet sich bei Neugründung schon am ersten Abschlussstichtag (§ 267 Abs. 4 Satz 2 HGB); mehr dazu unter Größenklassen der GmbH.
Eröffnungsbilanz und Finanzamt
Wer bilanziert, übermittelt den Inhalt der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt (§ 5b Abs. 1 Satz 1 EStG). Im Fall der Eröffnung des Betriebs gilt das entsprechend, also auch für die Eröffnungsbilanz (§ 5b Abs. 1 Satz 4 EStG). Mehr dazu unter E-Bilanz: Frist, Ablauf, Voraussetzungen.
So passt easyAbschluss dazu
- Gründung mit Bareinlage: Eröffnungsbuchung und eingeforderte Einlage als offener Posten
- Eröffnungsbilanz im Gründungsjahr für das Finanzamt
- Anfangsbestände zum Jahresbeginn
- E-Bilanz nach der Kerntaxonomie
- Übermittlung an das Finanzamt über ELSTER mit deinem eigenen Zertifikat
Was „übermittelt“ in easyAbschluss heißt: Der Datensatz ist beim ELSTER-Annahmeserver angekommen, das Transferticket bestätigt den Eingang. Jede Übermittlung läuft zunächst als Probelauf, bis der Echtbetrieb ausdrücklich freigeschaltet ist; das darf nur die Rolle Inhaber.
Noch nicht dabei:
- Gründung mit Sacheinlage, Aufgeld oder Gründungskosten aus dem Privatvermögen — enthalten ist die Gründung mit Bareinlage, das Übrige buchst du selbst
- Wirtschaftsjahr, das vom Kalenderjahr abweicht — ein Rumpfjahr bei der Gründung geht
Die vollständige Liste steht auf der Funktionsseite.
Häufige Fragen
Muss die UG ihr Stammkapital sofort voll einzahlen?
Ja. Die Anmeldung zum Handelsregister darf erst erfolgen, wenn das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt ist; Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG).
Was ist ein Rumpfgeschäftsjahr?
Ein Geschäftsjahr, das kürzer als zwölf Monate ist, etwa das erste Jahr einer im Laufe des Kalenderjahres gegründeten Gesellschaft. Länger als zwölf Monate darf ein Geschäftsjahr nicht sein (§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Geht die Eröffnungsbilanz an das Finanzamt?
Ja, ihr Inhalt ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln; § 5b Abs. 1 Satz 1 bis 3 EStG gilt im Fall der Eröffnung des Betriebs entsprechend (§ 5b Abs. 1 Satz 4 EStG).
Wie wird nicht eingezahltes Stammkapital ausgewiesen?
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen werden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt; eingeforderte, aber nicht eingezahlte Beträge stehen gesondert unter den Forderungen (§ 272 Abs. 1 HGB).
Quellen
- § 242 HGB — Pflicht zur Aufstellung
- § 240 HGB — Inventar
- § 272 HGB — Eigenkapital
- § 5 GmbHG — Stammkapital; Geschäftsanteil
- § 5a GmbHG — Unternehmergesellschaft
- § 7 GmbHG — Anmeldung der Gesellschaft
- § 11 GmbHG — Rechtszustand vor der Eintragung
- § 5b EStG — Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen
- § 267 HGB — Umschreibung der Größenklassen
- § 147 AO — Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
Die Angaben beschreiben die allgemeine Rechtslage zum genannten Stand und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.