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Ratgeber

Abschreibung: linear und degressiv

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 05.10.2026

Kurz gesagt: Abnutzbare Wirtschaftsgüter werden über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben, im Jahr der Anschaffung monatsgenau (§ 7 Abs. 1 EStG). Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden, ist statt dessen die degressive Abschreibung zulässig, mit höchstens dem Dreifachen des linearen Satzes und höchstens 30 % (§ 7 Abs. 2 EStG). Der Wechsel von degressiv zu linear ist zulässig, umgekehrt nicht (§ 7 Abs. 3 EStG).

Lineare Abschreibung

Bei Wirtschaftsgütern, die erfahrungsgemäß länger als ein Jahr genutzt werden, werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt; die Abschreibung bemisst sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG). Für einen Geschäfts- oder Firmenwert gilt eine Nutzungsdauer von 15 Jahren (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG). Die Finanzverwaltung veröffentlicht für viele Wirtschaftsgüter AfA-Tabellen mit üblichen Nutzungsdauern.

Im Jahr der Anschaffung vermindert sich die Abschreibung um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Monat der Anschaffung (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Handelsrechtlich verlangt § 253 Abs. 3 HGB einen Plan, der die Kosten auf die Geschäftsjahre der voraussichtlichen Nutzung verteilt.

Beispiel: Maschine, 12.000 € netto, Nutzungsdauer 6 Jahre, Anschaffung im April 2026:

Betrag
Jährliche Abschreibung (12.000 € : 6)2.000,00 €
2026: April bis Dezember, 9 von 12 Monaten1.500,00 €
2027 bis 2031: je2.000,00 €
2032: Rest (Januar bis März)500,00 €

Degressive Abschreibung

Bei der degressiven Abschreibung wird jedes Jahr ein fester Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert abgezogen (§ 7 Abs. 2 Satz 2 EStG). Sie gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und nur für bestimmte Anschaffungszeiträume:

Angeschafft oder hergestelltHöchstsatzRechtsgrundlage
01.01.2020 bis 31.12.2022das 2,5-Fache des linearen Satzes, höchstens 25 %§ 7 Abs. 2 EStG a. F., § 52 Abs. 15 Satz 4 EStG
01.04.2024 bis 31.12.2024das 2-Fache des linearen Satzes, höchstens 20 %§ 7 Abs. 2 EStG a. F., § 52 Abs. 15 Satz 4 EStG
01.07.2025 bis 31.12.2027das 3-Fache des linearen Satzes, höchstens 30 %§ 7 Abs. 2 EStG

„a. F.“: in der Fassung des Gesetzes vom 27.03.2024. Für Anschaffungen vom 01.01.2023 bis 31.03.2024 und vom 01.01.2025 bis 30.06.2025 ist keine degressive Abschreibung vorgesehen.

Auch hier wird im ersten Jahr monatsgenau gerechnet (§ 7 Abs. 2 Satz 3 EStG). Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung sind bei degressiver Abschreibung nicht zulässig (§ 7 Abs. 2 Satz 4 EStG).

Beispiel: Maschine, 12.000 € netto, Nutzungsdauer 6 Jahre, Anschaffung im September 2025:

Betrag
Linearer Satz 16,67 %, dreifach 50 %, begrenzt auf30 %
2025: 30 % von 12.000 €, 4 von 12 Monaten1.200,00 €
2026: 30 % vom Restbuchwert 10.800 €3.240,00 €
2027: 30 % vom Restbuchwert 7.560 €2.268,00 €

Wechsel zur linearen Abschreibung

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung ist zulässig; ab dann wird der Restwert auf die Restnutzungsdauer verteilt. Der Übergang von linear zu degressiv ist nicht zulässig (§ 7 Abs. 3 EStG).

Computer und Software

Für Computerhardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung kann nach einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22.02.2022 eine Nutzungsdauer von einem Jahr angenommen werden. Die Finanzverwaltung beanstandet danach nicht, wenn diese Wirtschaftsgüter abweichend von § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden.

Handels- und Steuerbilanz

Weicht der steuerliche Ansatz wegen eines steuerlichen Wahlrechts vom handelsrechtlichen ab, sind die betroffenen Wirtschaftsgüter in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen, mit Tag der Anschaffung, Kosten, der Vorschrift des Wahlrechts und den Abschreibungen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG). Mehr dazu unter SKR03, Einheitsbilanz, Überleitungsrechnung. Für Anschaffungen bis 1.000 Euro siehe Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten.

So passt easyAbschluss dazu

  • Anlagevermögen mit linearer Abschreibung
  • Degressive Abschreibung in den gesetzlichen Zeiträumen, mit Wechsel zu linear
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter, Computer und Software im Kaufjahr voll abschreiben
  • Verkauf und Verschrottung von Sachanlagen mit Buchgewinn oder -verlust
  • Anlagenspiegel

Noch nicht dabei:

  • Sonderabschreibungen, Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) und Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG)
  • Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz — übertragen wird eine Einheitsbilanz, eine Überleitungsrechnung entsteht nicht (etwa bei Drohverlustrückstellungen, abweichenden Abschreibungen oder selbst geschaffenen immateriellen Werten)
  • Abgang immaterieller Wirtschaftsgüter und von Finanzanlagen — Verkauf oder Ausbuchung buchst du selbst

Die vollständige Liste steht auf der Funktionsseite.

Häufige Fragen

Wie wird im Jahr der Anschaffung gerechnet?

Monatsgenau: Die Jahresabschreibung vermindert sich um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Monat der Anschaffung (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Das gilt auch für die degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 2 Satz 3 EStG).

Für welche Wirtschaftsgüter gilt die degressive Abschreibung?

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden (§ 7 Abs. 2 Satz 1 EStG); für die Zeiträume 2020 bis 2022 und April bis Dezember 2024 gilt die frühere Fassung weiter (§ 52 Abs. 15 Satz 4 EStG).

Kann von linear zu degressiv gewechselt werden?

Nein. Zulässig ist nur der Übergang von degressiv zu linear (§ 7 Abs. 3 EStG).

Woher kommt die Nutzungsdauer?

Das Gesetz spricht von der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 1 Satz 2 EStG). Anhaltspunkte geben die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung.

Quellen

Die Angaben beschreiben die allgemeine Rechtslage zum genannten Stand und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.