Größenklassen der GmbH: Kleinst, klein, mittelgroß, groß
Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 05.10.2026
Kurz gesagt: Ob eine GmbH oder UG Kleinst-, kleine, mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft ist, richtet sich nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl (§§ 267, 267a HGB). Entscheidend ist, ob mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschritten werden, und zwar an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren; bei Neugründung zählt der erste Abschlussstichtag (§ 267 Abs. 4 HGB).
Die Schwellenwerte
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Arbeitnehmer (Durchschnitt) |
|---|---|---|---|
| Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a Abs. 1 HGB) | bis 450.000 € | bis 900.000 € | bis 10 |
| Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) | bis 7.500.000 € | bis 15.000.000 € | bis 50 |
| Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB) | bis 25.000.000 € | bis 50.000.000 € | bis 250 |
| Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB) | darüber | darüber | darüber |
Eine Größenklasse liegt vor, wenn mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschritten werden. Groß ist eine Gesellschaft, die mindestens zwei der Merkmale der mittelgroßen überschreitet (§ 267 Abs. 3 Satz 1 HGB). Eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft gilt stets als groß (§ 267 Abs. 3 Satz 2 HGB). Bestimmte Beteiligungs- und Investmentgesellschaften sind keine Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a Abs. 3 HGB).
Die Werte gelten in dieser Höhe für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen; für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen, durften sie wahlweise schon angewendet werden, jedoch nur insgesamt (Art. 93 Abs. 1 und 2 EGHGB). Die Zahlen für mittelgroße Gesellschaften in § 267 Abs. 2 HGB fallen ebenfalls darunter.
Wie gezählt wird
- Bilanzsumme: die Posten der Aktivseite nach § 266 Abs. 2 Buchstabe A bis E HGB; ein auf der Aktivseite ausgewiesener nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag zählt nicht mit (§ 267 Abs. 4a HGB).
- Umsatzerlöse: die der zwölf Monate vor dem Abschlussstichtag (§ 267 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
- Arbeitnehmer: ein Viertel der Summe der Beschäftigten am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember, einschließlich der im Ausland Beschäftigten, ohne die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (§ 267 Abs. 5 HGB).
Zwei Stichtage
Die Rechtsfolgen treten nur ein, wenn die Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 Satz 1 HGB). Ein einmaliges Überschreiten ändert die Größenklasse also noch nicht. Bei Neugründung treten sie schon ein, wenn die Voraussetzungen am ersten Abschlussstichtag vorliegen (§ 267 Abs. 4 Satz 2 HGB).
Was aus der Größenklasse folgt
| Kleinst | Klein | Mittelgroß und groß | |
|---|---|---|---|
| Anhang | nicht nötig, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz stehen (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB) | ja, mit Erleichterungen | ja |
| Lagebericht | nein | nein (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB) | ja (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB) |
| Bilanz | verkürzt, nur Buchstaben-Posten (§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB) | verkürzt, Buchstaben und römische Zahlen (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB) | vollständig (§ 266 Abs. 1 Satz 2 HGB) |
| Aufstellung | bis 6 Monate, wenn ordnungsgemäßer Geschäftsgang | bis 6 Monate, wenn ordnungsgemäßer Geschäftsgang (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB) | 3 Monate (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB) |
| Abschlussprüfung | nein | nein | ja (§ 316 Abs. 1 HGB) |
| Offenlegung | nur Bilanz; Hinterlegung möglich, mit Mitteilung (§ 326 Abs. 2 Satz 2 HGB) | Bilanz und Anhang (§ 326 Abs. 1 HGB) | nach § 325 HGB, mittelgroße mit Erleichterungen (§ 327 HGB) |
Für Kleinstkapitalgesellschaften gelten die Regeln für kleine entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist (§ 267a Abs. 2 HGB).
Fristen und Ablauf stehen unter Jahresabschluss und E-Bilanz und Offenlegung des Jahresabschlusses.
So passt easyAbschluss dazu
- Jahresabschluss einer kleinen Kapitalgesellschaft mit Anhang als Dokument zur Unterzeichnung
- Angaben und verkürzte Bilanz für die Hinterlegung einer Kleinstkapitalgesellschaft
- Bilanz und Anhang für die Offenlegung einer kleinen Kapitalgesellschaft, zum Einfügen ins Portal
Noch nicht dabei:
- Mittelgroße und große GmbH — mit Lagebericht und Abschlussprüfung
- Offenlegung: keine Übermittlung ans Unternehmensregister; nur für Kleinst- und kleine GmbH
Die vollständige Liste steht auf der Funktionsseite.
Häufige Fragen
Ab wann ist eine neu gegründete GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft?
Bei Neugründung treten die Rechtsfolgen schon ein, wenn die Voraussetzungen am ersten Abschlussstichtag nach der Gründung vorliegen (§ 267 Abs. 4 Satz 2 HGB).
Was passiert, wenn ein Schwellenwert in einem Jahr überschritten wird?
Allein noch nichts: Die Rechtsfolgen treten erst ein, wenn die Merkmale an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden (§ 267 Abs. 4 Satz 1 HGB).
Werden Auszubildende bei den Arbeitnehmern mitgezählt?
Nein. Gezählt werden die Beschäftigten an vier Stichtagen, ohne die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (§ 267 Abs. 5 HGB).
Braucht eine kleine GmbH eine Abschlussprüfung?
Nein. Prüfungspflichtig sind Kapitalgesellschaften, die nicht klein im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB sind (§ 316 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Quellen
- § 267 HGB — Umschreibung der Größenklassen
- § 267a HGB — Kleinstkapitalgesellschaften
- Art. 93 EGHGB — Übergangsvorschrift zum Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
- § 264 HGB — Pflicht zur Aufstellung; Befreiung
- § 266 HGB — Gliederung der Bilanz
- § 316 HGB — Pflicht zur Prüfung
- § 325 HGB — Offenlegung
- § 326 HGB — Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften bei der Offenlegung
- § 327 HGB — Größenabhängige Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung
Die Angaben beschreiben die allgemeine Rechtslage zum genannten Stand und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.