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Ratgeber

Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 05.10.2026

Kurz gesagt: Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbständig nutzbar sind, können im Jahr der Anschaffung voll abgezogen werden, wenn sie netto nicht mehr als 800 Euro kosten (§ 6 Abs. 2 EStG). Statt dessen kann für Wirtschaftsgüter von mehr als 250 bis 1.000 Euro ein Sammelposten gebildet werden, der über fünf Jahre mit je einem Fünftel aufgelöst wird (§ 6 Abs. 2a EStG). Wer den Sammelposten wählt, wendet ihn auf alle Wirtschaftsgüter von mehr als 250 bis 1.000 Euro des Wirtschaftsjahres an (§ 6 Abs. 2a Satz 5 EStG).

Welche Wirtschaftsgüter es betrifft

Beide Regeln gelten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind. Nicht selbständig nutzbar ist ein Wirtschaftsgut, das nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen genutzt werden kann und mit ihnen technisch abgestimmt ist (§ 6 Abs. 2 Satz 2 EStG). Maßgeblich sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, also der Nettobetrag (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG). Für GmbH und UG gelten die Regeln über § 8 Abs. 1 KStG.

Die Wertgrenzen im Überblick

Kosten je Wirtschaftsgut (netto)Ohne Sammelposten im JahrMit Sammelposten im Jahr
bis 250 €Sofortabzug (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG)Sofortabzug (§ 6 Abs. 2a Satz 4 EStG)
über 250 € bis 800 €Sofortabzug möglich; Angaben im Verzeichnis oder aus der Buchführung (§ 6 Abs. 2 Satz 1, 4 und 5 EStG)Sammelposten (§ 6 Abs. 2a Satz 1 EStG)
über 800 € bis 1.000 €Abschreibung über die Nutzungsdauer (§ 7 EStG)Sammelposten (§ 6 Abs. 2a Satz 1 EStG)
über 1.000 €Abschreibung über die Nutzungsdauer (§ 7 EStG)Abschreibung über die Nutzungsdauer (§ 7 EStG)

Wer den Sammelposten wählt, wendet ihn auf alle im Wirtschaftsjahr angeschafften, hergestellten oder eingelegten Wirtschaftsgüter von mehr als 250 bis 1.000 Euro an (§ 6 Abs. 2a Satz 5 EStG). Die Sofortabschreibung bis 800 Euro ist für diese Wirtschaftsgüter dann nicht möglich. Statt Sofortabzug oder Sammelposten kann auch über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden; mehr dazu unter Abschreibung: linear und degressiv.

Das Verzeichnis

Wirtschaftsgüter von mehr als 250 Euro, die sofort abgezogen werden, sind mit dem Tag der Anschaffung und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen (§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG). Das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind (§ 6 Abs. 2 Satz 5 EStG).

Der Sammelposten

  • Auflösung: im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel (§ 6 Abs. 2a Satz 2 EStG).
  • Abgang: Scheidet ein Wirtschaftsgut aus, etwa durch Verkauf oder Verschrottung, wird der Sammelposten nicht vermindert (§ 6 Abs. 2a Satz 3 EStG).
  • Je Jahr ein Posten: Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Anschaffung gebildet (§ 6 Abs. 2a Satz 1 EStG); jedes Jahr hat seinen eigenen.

Beispiel: Im Jahr 2026 werden ein Bürostuhl für 450 Euro und ein Monitor für 900 Euro angeschafft, jeweils netto. Mit Sammelposten (1.350 Euro) werden 2026 bis 2030 jährlich 270 Euro abgezogen. Ohne Sammelposten kann der Stuhl 2026 sofort abgezogen werden; der Monitor wird über seine Nutzungsdauer abgeschrieben.

So passt easyAbschluss dazu

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € sofort abschreiben
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter, Computer und Software im Kaufjahr voll abschreiben
  • Anlagenspiegel

Noch nicht dabei:

  • Sonderabschreibungen, Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) und Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG)

Die vollständige Liste steht auf der Funktionsseite.

Häufige Fragen

Gilt die Grenze von 800 Euro netto oder brutto?

Netto: Maßgeblich sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG).

Kann man im selben Jahr Sammelposten und Sofortabzug bis 800 Euro mischen?

Für Wirtschaftsgüter von mehr als 250 bis 1.000 Euro nicht: Das Wahlrecht ist für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften, hergestellten oder eingelegten Wirtschaftsgüter einheitlich auszuüben (§ 6 Abs. 2a Satz 5 EStG). Wirtschaftsgüter bis 250 Euro können in beiden Fällen sofort abgezogen werden.

Was passiert mit dem Sammelposten, wenn ein Wirtschaftsgut verkauft wird?

Nichts: Der Sammelposten wird nicht vermindert und weiter mit je einem Fünftel aufgelöst (§ 6 Abs. 2a Satz 3 EStG).

Muss für geringwertige Wirtschaftsgüter ein eigenes Verzeichnis geführt werden?

Für Wirtschaftsgüter von mehr als 250 Euro, die sofort abgezogen werden, ja, mit Tag der Anschaffung und Kosten (§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG). Es entfällt, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind (§ 6 Abs. 2 Satz 5 EStG).

Quellen

Die Angaben beschreiben die allgemeine Rechtslage zum genannten Stand und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.