Verdeckte Gewinnausschüttung: was sie ist
Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 07.10.2026
Kurz gesagt: Verdeckte Gewinnausschüttungen mindern das Einkommen der GmbH nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Die Finanzverwaltung versteht darunter eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf den Gewinn auswirkt und nicht auf einem ordnungsgemäßen Gewinnverteilungsbeschluss beruht (R 8.5 Abs. 1 KStR). Beim Gesellschafter gehört sie zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG).
Gesetz und Richtlinie
Das Gesetz nennt die verdeckte Gewinnausschüttung, definiert sie aber nicht: Für die Ermittlung des Einkommens ist es ohne Bedeutung, ob das Einkommen verteilt wird, und auch verdeckte Gewinnausschüttungen mindern das Einkommen nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 1 und 2 KStG). Die Merkmale stehen in den Körperschaftsteuer-Richtlinien (R 8.5 KStR):
- Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der Gesellschaft,
- veranlasst durch das Gesellschaftsverhältnis, auch wenn der Vorteil einer dem Gesellschafter nahestehenden Person zugutekommt,
- Auswirkung auf den Gewinn (den Unterschiedsbetrag nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG),
- kein ordnungsgemäßer Gewinnverteilungsbeschluss.
Bei einem beherrschenden Gesellschafter nimmt die Finanzverwaltung die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis in der Regel auch dann an, wenn es an einer zivilrechtlich wirksamen, klaren, eindeutigen und im Voraus abgeschlossenen Vereinbarung darüber fehlt, ob und in welcher Höhe ein Entgelt für eine Leistung des Gesellschafters zu zahlen ist, oder wenn nicht danach verfahren wird (R 8.5 Abs. 2 Satz 1 KStR).
Typische Konstellationen
Die Richtlinien und die zugehörigen Hinweise nennen Fallgruppen, etwa Leistungen der Gesellschaft an Gesellschafter zu einem zu niedrigen Preis, Leistungen von Gesellschaftern an die Gesellschaft zu einem zu hohen Preis oder Zahlungen ohne vorherige klare Vereinbarung. Ob im Einzelfall eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, hängt von den Umständen ab.
Folgen
| Ebene | Folge | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Gesellschaft, Körperschaftsteuer | Die verdeckte Gewinnausschüttung wird dem Einkommen hinzugerechnet. | § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG |
| Gesellschaft, Gewerbesteuer | Über den Gewinn nach dem Körperschaftsteuergesetz geht sie auch in den Gewerbeertrag ein. | § 7 Satz 1 GewStG |
| Gesellschafter | Sie gehört zu den sonstigen Bezügen aus dem GmbH-Anteil. | § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG |
Wie offene Ausschüttungen behandelt werden, steht unter Gewinnausschüttung und Kapitalertragsteuer.
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- Gewinnausschüttungen: keine Kapitalertragsteuer-Anmeldung, und eine verdeckte Gewinnausschüttung erkennt easyAbschluss nicht
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Häufige Fragen
Steht die verdeckte Gewinnausschüttung im Gesetz?
Das Körperschaftsteuergesetz nennt sie in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG: Sie mindert das Einkommen nicht. Die Merkmale beschreiben die Körperschaftsteuer-Richtlinien in R 8.5 KStR.
Was bedeutet „durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst“?
Die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung hat ihren Grund in der Beziehung zum Gesellschafter. Nach R 8.5 Abs. 1 Satz 3 KStR ist das auch dann der Fall, wenn sie zugunsten einer dem Gesellschafter nahestehenden Person erfolgt.
Was gilt bei einem beherrschenden Gesellschafter?
Fehlt eine zivilrechtlich wirksame, klare, eindeutige und im Voraus abgeschlossene Vereinbarung darüber, ob und in welcher Höhe ein Entgelt für eine Leistung des Gesellschafters zu zahlen ist, oder wird nicht danach verfahren, nimmt die Finanzverwaltung in der Regel eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis an (R 8.5 Abs. 2 Satz 1 KStR).
Wie wird sie beim Gesellschafter behandelt?
Als sonstiger Bezug aus dem GmbH-Anteil gehört sie zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG).
Quellen
- § 8 KStG — Ermittlung des Einkommens
- R 8.5 KStR 2022 — Verdeckte Gewinnausschüttungen (Amtliches KSt-Handbuch)
- § 20 EStG
- § 7 GewStG — Gewerbeertrag
Die Angaben beschreiben die allgemeine Rechtslage zum genannten Stand und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.