easyAbschluss
Ratgeber

Gewerbesteuer der GmbH berechnen

Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 07.10.2026

Kurz gesagt: Die Tätigkeit einer GmbH oder UG gilt stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 2 GewStG). Gewerbeertrag ist der Gewinn, vermehrt um Hinzurechnungen und vermindert um Kürzungen (§ 7 GewStG). Er wird auf volle 100 Euro abgerundet und mit der Steuermesszahl von 3,5 % zum Steuermessbetrag (§ 11 GewStG); einen Freibetrag gibt es für Kapitalgesellschaften nicht. Die Gemeinde wendet darauf ihren Hebesatz an (§ 16 GewStG).

Die Rechnung in vier Schritten

SchrittRechtsgrundlage
Gewinn nach Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz§ 7 Satz 1 GewStG
+ Hinzurechnungen − Kürzungen − Gewerbeverlust aus Vorjahren = Gewerbeertrag§§ 8, 9, 10a GewStG
Gewerbeertrag, abgerundet auf volle 100 €, × 3,5 % = Steuermessbetrag§ 11 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 GewStG
Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuer§ 16 Abs. 1 GewStG

Den Steuermessbetrag setzt das Finanzamt fest (§ 14 GewStG), die Gewerbesteuer selbst erhebt die Gemeinde (§ 1 GewStG). Hinzurechnungen und Kürzungen stehen unter Gewerbesteuer: Hinzurechnungen und Kürzungen.

Kein Freibetrag für die GmbH

Einen Freibetrag von 24.500 Euro gibt es bei natürlichen Personen und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG), einen von 5.000 Euro bei bestimmten anderen Unternehmen (Nr. 2). Für GmbH und UG ist keiner vorgesehen.

Der Hebesatz

Die Gemeinde bestimmt den Hebesatz; er muss für alle Unternehmen der Gemeinde gleich sein (§ 16 Abs. 1 und 4 GewStG). Hat die Gemeinde keinen höheren Hebesatz bestimmt, beträgt er 200 % und ab dem Erhebungszeitraum 2027 280 % (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG, § 36 Abs. 5b GewStG).

Beispiel

Gewinn 80.000 Euro, Hinzurechnungen 2.000 Euro, keine Kürzungen und keine Verluste, Hebesatz 400 %:

Betrag
Gewerbeertrag (80.000 € + 2.000 €)82.000,00 €
Steuermessbetrag 3,5 %2.870,00 €
Gewerbesteuer bei Hebesatz 400 %11.480,00 €

Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe

Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5b EStG). Sie mindern also weder den Gewinn für die Körperschaftsteuer noch den eigenen Gewerbeertrag. In der Bilanz steht sie trotzdem als Aufwand oder Rückstellung.

Erklärung, Vorauszahlungen, Fristen

Frist und Abgabe stehen unter Gewerbesteuererklärung: Frist und Abgabe, die Vorauszahlungen unter Vorauszahlungen auf Körperschaft- und Gewerbesteuer.

So passt easyAbschluss dazu

  • Gewerbesteuererklärung
  • Rückstellungen für Körperschaft- und Gewerbesteuer
  • Übermittlung an das Finanzamt über ELSTER mit deinem eigenen Zertifikat

Was „übermittelt“ in easyAbschluss heißt: Der Datensatz ist beim ELSTER-Annahmeserver angekommen, das Transferticket bestätigt den Eingang. Jede Übermittlung läuft zunächst als Probelauf, bis der Echtbetrieb ausdrücklich freigeschaltet ist; das darf nur die Rolle Inhaber.

Noch nicht dabei:

  • Betriebsstätten in mehreren Gemeinden (Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrags)
  • Organschaft

Die vollständige Liste steht auf der Funktionsseite.

Häufige Fragen

Hat eine GmbH bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag?

Nein. Der Freibetrag von 24.500 Euro gilt für natürliche Personen und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG), der von 5.000 Euro für bestimmte andere Unternehmen (Nr. 2).

Wie hoch ist die Steuermesszahl?

3,5 % des auf volle 100 Euro abgerundeten Gewerbeertrags (§ 11 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 GewStG).

Wie hoch ist der Hebesatz mindestens?

Hat die Gemeinde keinen höheren bestimmt, beträgt er 200 %, ab dem Erhebungszeitraum 2027 280 % (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG, § 36 Abs. 5b GewStG).

Mindert die Gewerbesteuer den Gewinn?

Steuerlich nicht: Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5b EStG).

Quellen

Die Angaben beschreiben die allgemeine Rechtslage zum genannten Stand und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.